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   BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93   

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https://dejure.org/1993,8649
BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93 (https://dejure.org/1993,8649)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1993 - 2 BvR 491/93 (https://dejure.org/1993,8649)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 2 BvR 491/93 (https://dejure.org/1993,8649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet - Fachgerichtliche Verpflichtung zur Offenlegung der tatsächlichen Entscheidungs- und Erkenntnisgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).

    Hat etwa ein Verwaltungsgericht das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft angesehen, so hat das Bundesverfassungsgericht eine solche Begründung als geeignet erachtet, ein "Offensichtlichkeitsurteil" zu tragen (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]).

    Dies gilt erst recht bei einer Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet: Voraussetzung hierfür ist, daß an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel besteht (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).

    Dies gilt erst recht bei einer Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet: Voraussetzung hierfür ist, daß an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel besteht (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    Hierbei läßt es außer Betracht, daß die Sammlung und die Sichtung der tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung ihrer wertenden Würdigung abtrennbar vorausgeht und daß Art. 103 Abs. 1 GG den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens gewährleistet, auf diesen der richterlichen Beurteilung zugrundeliegenden Verfahrensschritt, insbesondere durch Stellung von Anträgen, sachgerecht und effektiv Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 305 [307]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 70, 180 [189] m.w.N.) gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. auch § 108 Abs. 2 VwGO ) den Gerichten, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse (einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften) zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht - im einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch hinsichtlich der Erfüllung der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    Ob eine in wesentlichen Punkten unzutreffende oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchliche Schilderung des persönlichen Verfolgungsschicksals durch den Asylbewerber das Gericht von der Verpflichtung enthebt, (auch substantiierten) Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38 [39]), kann hier offen bleiben.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch hinsichtlich der Erfüllung der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 6 LA 44/24

    Asylrecht (Irak): Konversion zum Christentum; Sicherheitslage und humanitäre

    Außerdem verlangt Art. 103 Abs. 1 GG, dass ein Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 18.07.2001 - 2 BvR 982/00 -, juris Rn. 16, v. 07.07.1993 - 2 BvR 491/93 -, juris Rn. 23, v. 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 12, v. 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92 -, juris Rn. 18).
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